Ladeloesung 150

Masterplan Ladeinfrastruktur

Veröffentlicht am: 21. Oktober 2022Von
Ladeloesung 150

Masterplan Ladeinfrastruktur

Masterplan schafft Grundlage für beschleunigten Ladeinfrastruktur- ausbau – Konsequente und rasche Umsetzung nun entscheidend. Der Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA) begrüßt den vom Bundeskabinett beschlossenen Masterplan Ladeinfrastruktur II.

Ohne gute Infrastruktur keine Elektromobilität

Dazu VDA-Präsidentin Hildegard Müller:

„Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge ist eine der drängendsten Infrastrukturaufgaben für Deutschland. Der heute verabschiedete Masterplan Ladeinfrastruktur II enthält viele wichtige und sinnvolle Maßnahmen und schafft damit die Grundlage für eine spürbare Beschleunigung des Ladeinfrastrukturausbaus. Der Beschluss ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg zu einer flächendeckenden und leistungsstarken Ladeinfrastruktur in Deutschland.

Entscheidend ist nun, dass die Gemeinschaftsaufgabe Ladeinfrastruktur von allen Akteuren angenommen wird und insbesondere die Maßnahmen des Masterplans rasch und konsequent umgesetzt werden. Dabei ist im Sinne einer Mobilitäts-Daseinsvorsorge und einer flächendeckenden Versorgung von ländlichen Gebieten eine staatliche Steuerungsfunktion unabdingbar. Die Gründung der interministeriellen Arbeitsgruppe Ladeinfrastruktur ist deshalb sehr zu begrüßen.“

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Wichtige Weichenstellung für Zukunftsthema

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Laden in Düsseldorf

Dem beschleunigten und vorausschauenden Stromnetzausbau weist der Masterplan richtigerweise eine Schlüsselrolle zu. Damit schafft er eine entscheidende Voraussetzung für den beschleunigten Ausbau der Ladeinfrastruktur. Verbindliche Fristen beim Netzanschluss könnten das notwendige Tempo beim Ladeinfrastrukturausbau weiter erhöhen. Der verankerte Prüfauftrag zur Einführung verbindlicher Fristen sollte daher möglichst zeitnah umgesetzt werden.

Durch bidirektionales Laden können E-Autos künftig als mobile Speicher einen wichtigen Beitrag zur intelligenten Nutzung der erneuerbaren Energien und damit zur Stabilisierung des Stromnetzes leisten. Der Masterplan trägt richtigerweise dem großen Potential dieses Konzepts Rechnung – die notwendigen regulatorischen Weichenstellungen in rechtlicher, technischer, steuerlicher und wirtschaftlicher Hinsicht sollten daher rasch vorgenommen werden. Dazu gehören insbesondere die rechtliche Definition mobiler Speicher und die Abschaffung von Doppelbelastungen auf den zwischengespeicherten Strom. Die Einführung eines Förderprogramms für bidirektionales Laden würde dazu beitragen, die Technologie zügig im Markt zu etablieren. Damit könnte dem wichtigen Zukunftsthema des bidirektionalen Ladens noch schneller der Weg geebnet werden.

Müller: „Mit dem Aufbau eines Hochleistungsladenetzes für schwere Nutzfahrzeuge kann Deutschland zum Vorreiter für den klimaneutralen Güterverkehr der Zukunft werden. Beim Initialnetz für elektrische Lastkraftwagen setzt der Beschluss daher zurecht auf mehr Geschwindigkeit. Angesichts der anlaufenden Serienproduktion, des erwarteten steilen Hochlaufs und der Verschärfung der CO2-Flottengrenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge wäre jedoch eine weitere Beschleunigung notwendig. Auf die Maßnahmen des Masterplans Ladeinfrastruktur sollten daher weitere Schritte folgen. Verzögerungen gegenüber dem Fahrplan, den der Masterplan vorsieht, müssen ausgeschlossen werden.“

Neben einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung mit Ladeinfrastruktur sollte das Nutzererlebnis für die Verbraucherinnen und Verbraucher noch stärker in den Vordergrund gestellt werden. Die geplante „Roadmap Digitalisierung des Gesamtsystems Ladeinfrastruktur“ kann dazu beitragen, ein für alle Nutzerinnen und Nutzer komfortables, attraktives und digitales Gesamtsystem Ladeinfrastruktur zu schaffen. Komfortfunktionen wie das standardisierte Plug & Charge sollten flächendeckend ausgerollt werden. Das von der Bundesregierung in Aussicht gestellte europaweite Roaming begrüßt der VDA ausdrücklich: Im Sinne der Verbraucherfreundlichkeit müssen Ladevorgänge auch im Urlaub und über die Landesgrenzen hinweg ohne Komplikationen möglich sein.

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Gemeinschaftsaufgabe Ladeinfrastruktur

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Peugeot e-208: Laden beim Aldi Süd

Der Masterplan erkennt den Ladeinfrastrukturausbau als eine Gemeinschaftsaufgabe an, die nur gelingen kann, wenn alle Akteure diese tragen und Verantwortung übernehmen. Alle politischen Ebenen und alle relevanten Stakeholder müssen ihren angemessenen Beitrag leisten. Kommunen kommt dabei eine Schlüsselrolle zu: In der Regel sind sie gefragt, den Ausbau der Ladeinfrastruktur vor Ort möglich zu machen. Der Masterplan Ladeinfrastruktur setzt hier zurecht auf ein Fördern und Fordern: Die Kommunen werden bei Planungs- und Genehmigungsverfahren wirkungsvoll unterstützt, aber auch stärker in die Verantwortung genommen. Die Flächenbereitstellung bleibt indes eine Herausforderung. Bund, Länder und Kommunen sind gefragt, alle geeigneten eigenen Flächen zur Verfügung zu stellen. Beim Konzept zur Ermittlung des Flächenbedarfs entlang von Autobahnen darf keine weitere Zeit verloren werden.

Wie im Masterplan vorgesehen, wird die Automobilindustrie prüfen, wie sie an eigenen Standorten eine an den dynamischen Markthochlauf gekoppelte, funktionale Vollversorgung mit Strom für Mitarbeitende und Gäste sicherstellen kann. „Die Automobilindustrie wird auch in Zukunft ihren Beitrag zum Erfolg der Elektromobilität leisten und dazu auch ihren Beitrag beim Ausbau der öffentlichen sowie nicht-öffentlichen Ladeinfrastruktur weiter steigern“, betont Müller.

Kommentar

Tesla hat es vorgemacht. eAutos verkaufen sich, wenn der Kunde problemlos laden kann. Es gibt weiterhin zu wenig CCS-Lader an den Autobahnen. Zwei Doppellader sind kein Ladepark. In Hilden gibt es dieses Problem nicht. Auch an vielen Parkplätzen gibt es noch keine AC-Lader. Parken heißt laden. Auf der Messe in Düsseldorf wieder erlebt: 3 Doppellader irgendwo auf dem Messegelände sind nicht genug. Zumal man als Besucher dort gar nicht hinfahren darf.

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Fotos © Redaktionsbüro Kebschull

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