eMobilitaet 2016 150

Elektrofahrzeuge – Lade-Infrastruktur 2016

Veröffentlicht am: 18. August 2016Von
eMobilitaet 2016 150Vor etwa 12 oder 13 Jahren bin ich schon mit einem Wasserstoff-Auto unterwegs gewesen. Aber die Technik ist teuer und Wasserstoff-Tankstellen sind noch seltener als Ladestationen für eAutos. Wird es jetzt besser?

Spontanes Laden von Elektrofahrzeugen

eMobilitaet 2016 150Die Bundesregierung setzt mit der geplanten Ergänzung zur Ladesäulenverordnung auf Digitalisierung in der Elektromobilität. Mit intercharge direct ist der digitale Zugang zu Ladestationen auch ohne festen Vertrag bereits heute möglich.

Die von der Bundesregierung geplanten Erweiterungen zur Ladesäulenverordnung stellen neue Weichen für die Zukunft des Gesamtsystems Elektromobilität. Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums sieht vor, dass Elektroautofahrer jede Ladestation im öffentlichen Raum nutzen können, auch ohne langfristige Fahrstromverträge abzuschließen. Hubject begrüßt den technologieneutralen Ansatz der Bundesregierung, das Laden mithilfe von Smartphones, QR-Code und gängigen Zahlungsmitteln wie Kreditkarten und PayPal digital zu ermöglichen. Dabei folgt der Gesetzgeber dem kundenfreundlichen Ansatz zahlreicher Ladestationsbetreiber im In- und Ausland, die gemeinsam mit Hubject bereits 2014 begonnen haben, Ladepunkte durch die Kennzeichnung mit intercharge direct um das sogenannte punktuelle Laden zu erweitern.

DB2014AU00282 Golf GTE 350Die Ergänzung zur Ladesäulenverordnung legt fest, dass jeder Elektroautofahrer bargeldlos und nur mithilfe einer Smartphone-App oder mobilen Webseite garantiert überall laden und bei allen Ladestationsbetreibern auch bezahlen kann. Mit dem Direktbezahlsystem intercharge direct von Hubject ist dies bereits heute an 400 Ladepunkten in Deutschland und Europa möglich. Auch Kunden ohne festen Fahrstromvertrag können so ihr Fahrzeug spontan und komfortabel aufladen, wie es der Gesetzgeber nun plant. „Die Ergänzung der Ladesäulenverordnung setzt durch den digitalen Zugang zu Ladestationen ein klares Zeichen für mehr Kundenfreundlichkeit in der Elektromobilität. Gleichzeitig weist die Verordnung keine Schranken für die Geschäftsmodelle von Fahrstromanbietern wie Automobilunternehmen und Mobilitätsdienstleistern auf“, so Sebastian Crusius, Senior Manager Public Affairs bei Hubject. Ladestationsbetreiber können über die Hubject-Plattform an ihren Stationen neben dem spontanen Laden auch das vertragsbasierte Laden für Kunden mit Fahrstromverträgen von beispielsweise BMW oder Daimler anbieten. Alle Partner des intercharge-Netzwerks haben heute schon die Möglichkeit, die gesetzlich geforderte Technologie mit nur wenigen Klicks an ihren Ladestationen einzusetzen.

Über spontanes Laden mit intercharge direct:

intercharge direct ist die erste betreiberübergreifende Direktbezahllösung, die spontanes Laden an Ladestationen für Elektrofahrzeuge ermöglicht. Die digitale Freischaltung und Bezahlung des Ladevorgangs erfolgt einfach und sicher via mobiler Webseite über das Smartphone.

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Foto © 2016 Hubject GmbH, Volkswagen Pressefoto

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