Strafanzeige gegen Zetsche
Stellungnahme zu Ermittlungsverfahren
In einer Gerichtsverhandlung am 12. Juli vor dem Amstgericht Papenburg gegen den Unfallverursacher wurde sowohl von der Richterin als auch von der Staatsanwaltschaft explizit festgestellt, dass das Unternehmen Daimler, mithin auch den Vorstandsvorsitzenden, keinerlei Verschulden trifft. Vielmehr wurde das alleinige Verschulden des Fahrers festgestellt. Dieser hatte über mehrere Kilometer hinweg nicht gerade aus auf die Fahrbahn gesehen.
Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen den Vorstand stellt eine reine Formalie dar. Wir gehen davon aus, dass dieses Verfahren eingestellt wird.