Steuervorteil für LPG Fahrzeuge?
Deutscher Verband Flüssiggas fordert Steuervorteil für Autogas
Der heute veröffentlichte Bericht des Umweltbundesamtes (UBA) zur Luftqualität in Deutschland weist aus, dass 2016 an 57 Prozent aller verkehrsnah gelegenen Messstationen der europaweite Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten wurde.„Vor dem Hintergrund dieser Nachricht wäre es schlicht nicht nachvollziehbar, wenn das Bundeskabinett bei dem nun anstehenden Beschluss zum Energiesteuergesetz den Steuervorteil für Autogas ab 2019 kappt“, kommentierte Rainer Scharr, Vorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V. (DVFG). Er verwies auf eine aktuelle Untersuchung der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes. Dabei war bei einem Vergleichstest auf der Straße die Stickoxid-Belastung mit Autogas bis zu 51mal niedriger ausgefallen als mit Diesel. „Eine konsequente Luftqualitätspolitik sollte den Steuervorteil für Autogas erhalten und so die Marktposition dieses Alternativkraftstoffes weiter stärken“, so Scharr.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
Fazit
Für den Verbrauch wäre es wichtig, dass Autofahrer eine Entscheidungshilfe bekommen. Wie lange können wir noch auf den Steuervorteil bei LPG bauen? LPG-Fahrzeuge sind natürlich etwas teurer. Aber vor allem für Vielfahrer eine lohnende Investition – auch für die Umwelt.
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Fotos © Redaktionsbüro Kebschull