Neuerungen für Elektrokleinstfahrzeuge
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 der vom Bundesminister für Verkehr vorgelegten Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (kurz: eKFV-Novelle) zugestimmt.
Elektrokleinstfahrzeuge dürfen auf Gehwegen parken
Bei Erlass der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) 2019 wurde festgelegt, dass diese mit Blick auf Wirksamkeit, Zielsetzung und Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit überprüft wird. Mit der eKFV-Novelle werden nun die gewonnenen Erkenntnisse aufgenommen. Die Anpassungen werden nach einer Übergangsfrist Anfang 2027 in Kraft treten.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder:
Elektrokleinstfahrzeug von Xiaomi
„Elektrokleinstfahrzeuge sind im Mobilitätsmix unserer Städte inzwischen fester Bestandteil. Allerdings haben sich seit ihrer Markteinführung im Jahr 2019 die Gegebenheiten gewandelt. Immer mehr Mietroller und Mietfahrräder erhitzen seitdem allerorts die Gemüter. Mit der Novelle wird endlich rechtliche Klarheit geschaffen, dass u. a. das Abstellen künftig vor Ort geregelt werden kann. Anbieter müssen nun mit den Kommunen ein lokales Konzept ausarbeiten. Die Städte können in diesem Zuge konkrete Abstellregeln für die Anbieter festlegen – je nach Situation vor Ort z. B. in gekennzeichneten Flächen, festen Stationen oder frei im öffentlichen Raum.“
Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
- Es werden neue technische Anforderungen an die Fahrzeuge aufgestellt, bspw. eine verpflichtende Ausstattung mit Blinkern, höhere Sicherheitsanforderungen an die Batterien und eine Erweiterung der fahrdynamischen Prüfungen.
- Neue Regelungen für das Parken auf dem Gehweg werden eingeführt: Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge dürfen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen geparkt werden, wenn dadurch Andere nicht gefährdet oder behindert werden können.
- Bei den Verkehrszeichen wird den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, auf für den Radverkehr freigegebenen Flächen ggf. Verkehrsverbote für Elektrokleinstfahrzeuge anzuordnen. Bislang galt umgekehrt, dass die Benutzung für Elektrokleinstfahrzeuge mit einem Zusatzzeichen freigegeben werden muss. Damit werden die Verkehrszeichenregelungen vereinfacht.
- Für Sharing-Elektrokleinstfahrzeuge und -Fahrräder, die stationsunabhängig vermietet werden, wird klargestellt, dass das Anbieten auf öffentlichen Straßen kein zulässiges Parken im Sinne der StVO ist. Die Städte und Kommunen können damit die Regeln zum Abstellen der Fahrzeuge in Sondernutzungsvereinbarungen festlegen. Bisher war diese Frage juristisch umstritten. Die Novelle schafft hier Rechtssicherheit für die Kommunen.
- Die bisher teils in der eKFV und teils in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) enthaltenen verhaltensrechtlichen Regelungen zu Elektrokleinstfahrzeugen (eKF) werden vollständig in die StVO überführt und an die Vorschriften zum Radverkehr angeglichen.
- Das Verwarnungsgeld für das Befahren von Gehwegen wird an das für den Radverkehr angeglichen und dadurch für den Regelfall von 15 Euro auf 25 Euro erhöht. Ebenfalls erhöht werden soll das Verwarnungsgeld für das Fahren mit mehreren Personen von 5 Euro auf 25 Euro.
- Zur verschärften Haftung für Halter von Elektrokleinstfahrzeugen begrüßt das BMV darüber hinaus einen Gesetzentwurf, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Dezember 2025 vorgelegt hat. Damit sollen es Geschädigte bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen zukünftig leichter haben, Schadensersatz zu erhalten.
Der Bundesrat hat der Verordnung mit kleineren Änderungen zugestimmt.
Mehr Informationen unter:

Schon richtig cool
Definition (Quelle Grok)
DefinitionLaut § 1 eKFV handelt es sich um Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 bis 20 km/h. Sie müssen typischerweise eine Lenk- oder Haltestange haben und erfüllen bestimmte bauliche Anforderungen (z. B. zwei unabhängige Bremsen, Beleuchtung, Klingel).
Beispiele
- E-Scooter (elektrische Tretroller, die bekanntesten Vertreter)
- Segways (selbstbalancierende Fahrzeuge mit Haltestange)
Wichtige Regeln (Stand 2025)
- Mindestalter → Ab 14 Jahren (kein Führerschein nötig).
- Versicherung → Pflicht (Haftpflichtversicherung mit klebbarer Plakette).
- Wo fahren? → Primär auf Radwegen (müssen benutzt werden, wenn vorhanden). Ohne Radweg auf der Fahrbahn. Gehwege nur mit speziellem Zusatzzeichen erlaubt.
- Weitere Vorgaben → Keine Personenmitnahme, kein Anhänger, keine Helmpflicht (aber empfohlen).
- Zulassung → Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelzulassung erforderlich.
Weitere Informationen https://x.com/i/grok?conversation=2002658976287146456
Top-Hersteller und ihre Stärken
Ninebot by Segway (oft einfach Segway-Ninebot genannt): Marktführer mit zuverlässigen, hochwertigen Modellen wie dem Max G30D/G3D oder der F-Serie. Bekannt für lange Reichweite (bis 80 km), gute App-Integration und Robustheit. Sehr beliebt bei Privatnutzern und früher auch im Sharing.
Xiaomi: Günstig, aber qualitativ stark – oft das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Modelle wie Electric Scooter 4/5 Serie oder Pro-Varianten sind Bestseller für Einsteiger und Pendler.
ePowerFun: Deutscher Hersteller aus Wiesbaden, spezialisiert auf leistungsstarke Modelle (z. B. ePF-1, ePF-2 Pro) mit guter Federung, Wechselakku und starkem Service. Oft Testsieger in Fachmagazinen.
VMAX: Schweizer Marke, sehr beliebt in Deutschland für kraftvolle Scooter (z. B. VX-Serie) mit hoher Steigfähigkeit und Premium-Verarbeitung.
IO Hawk: Premium-Modelle mit innovativen Features, robust und für anspruchsvolle Nutzer.
Egret / Trittbrett / Streetbooster / Teverun:
Deutsche oder europäische Marken mit Fokus auf Komfort, Federung und Langlebigkeit – oft mit Blinker und hoher Qualität.
Sharing-Anbieter (eigene Modelle)
Viele Städte nutzen Scooter von Tier, Voi, Lime oder Bolt – diese sind speziell für Verleih optimiert und robust gebaut. Andere erwähnenswerte: Navee (oft mit Segway verwandt), SoFlow, NIU (stärkere Modelle).Tipp: Achte immer auf eine gültige ABE für Deutschland (oft als „II“ oder „D“-Version gekennzeichnet). Beliebtheit basiert auf Tests (z. B. F.A.Z., ADAC) und Verkaufszahlen – Segway-Ninebot und Xiaomi dominieren den Privatmarkt.
Linktipp
Fotos © 2025 Xiaomi Presse








































































































































































































































































































