Ford Dieselpartikelfilter
PREISSENKUNG FÜR VIELE NACHRÜST-DIESELPARTIKELFILTER
Diese Förderung gilt für Dieselfahrzeuge, die vor dem 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden. Die Ford-Werke GmbH unterstützt die Initiative der Bundesregierung nun in Form einer deutlichen Preissenkung für ausgewählte Nachrüst-Dieselpartikelfilter. Dank dieser Preis-Offensive von Ford deckt die staatliche Prämie die Material- und Einbaukosten des Nachrüstfilters für viele Ford-Dieselmodelle komplett ab. Die DPF-Nachrüstung gibt es somit für diese Autos quasi zum Nulltarif. Ford vertreibt die Nachrüstfilter unter dem Markennamen „Motorcraft“.
So kostet die DPF-Nachrüstung für viele Diesel-Motorisierungen (entweder Euro 3-oder Euro 4-Fahrzeuge) der Baureihen Ford Fiesta, Ford Fusion, Ford Focus, Ford C-MAX, Ford Galaxy, Ford Mondeo, Ford Transit Connect und Ford Tourneo Connect nur 133,33 Euro (zuzüglich Einbau und 19 Prozent Mehrwertsteuer).
Ein nachgerüsteter Dieselpartikelfilter trägt nicht nur zum wirkungsvollen Schutz von Umwelt und Gesundheit bei, sondern reduziert auch den Kfz-Steuerbetrag. Darüber hinaus ist er Voraussetzung für die Erteilung einer Umweltplakette, mit der Autofahrer Zugang in innerstädtische Umweltzonen haben. Ein weiterer wichtiger Faktor in der Wirtschaftlichkeitsrechnung: Der Dieselpartikelfilter erhöht den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs deutlich.
Auch sonst lohnt sich für kostenbewusste Kunden – gerade jetzt zu Beginn der kalten Jahreszeit – ein Besuch beim Ford Händler, der im Rahmen der Preisaktion weitere Austausch- und Verschleißteile zu sehr günstigen Konditionen anbietet: Dazu gehören Komponenten wie Bremsscheiben und -beläge, Scheinwerfer, Rückleuchten und Leuchtmittel, Innenraum-Luftfilter (Aktivkohle/Pollen), Motoröl, Hochleistungs-Zündkerzen sowie Austausch-Windschutzscheiben und Wischerblätter.
Zum Hintergrund: Der Staat fördert die Nachrüstung von gebrauchten Diesel-Pkw mit einem Dieselpartikelfilter mit 330 Euro. Bislang wurde diese Förderung als Gutschrift mit der Kfz-Steuer verrechnet. Nun wurde das Förderverfahren erweitert: Ab sofort kann die 330-Euro-Fördersumme, alternativ zu der weiterhin möglichen Verrechnung mit der Kfz-Steuer, auch als Zuschuss ausbezahlt werden. Voraussetzung ist, dass die Diesel-Pkw im Zeitraum vom 1. August bis einschließlich 31. Dezember 2009 nachgerüstet werden und dass der Filtereinbau bis spätestens 15. Februar 2010 nachgewiesen wird. Das Fahrzeug muss bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen worden sein. Der Antrag auf Förderprämie muss, nach Umrüstung des Fahrzeugs und Änderung der Zulassungsbescheinigung, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) online gestellt werden (nähere Informationen unter www.bafa.de ).
Entsprechende Anträge können beim BAFA bis einschließlich 15. Februar 2010 gestellt werden. Die Prämie wird direkt auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Die Förderung ist auf 200.000 Pkw begrenzt.