Steueroase

Veröffentlicht am: 16. April 2009Von
Lange wurde über die Details diskutiert, am 1. Juli tritt sie nun endgültig in Kraft: die neue Kraftfahrzeugsteuer. Mit dem Online-Rechner auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums können Sie sich ab sofort unverbindlich die Höhe der Kfz-Jahressteuer für einen Pkw mit Erstzulassung zwischen dem 1.7.2009 und dem 31.12.2011 ausrechnen.

Hin und her –  Was zahl ich wirklich?

Und so einfach funktioniert¹s: Zur Berechnung der Kfz-Steuer benötigen Sie nur drei Angaben. Einfach Antriebsart, Hubraum und CO2-Wert eingeben ­ fertig. Sie möchten wissen, wie sich ein anderer Antrieb, ein mehr oder weniger großer Hubraum oder die Höhe des CO2-Wertes auf die Kfz-Steuer auswirkt? Kombinieren Sie die verschiedenen Angaben und der Kfz-Rechner errechnet Ihnen unverbindlich die Höhe der jährlichen Kfz-Steuer.

Ihre Fragen zur neuen Kfz-Steuer: Auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums www.bundesfinanzministerium.de finden Sie außerdem ausführliche Informationen, Fragen und Antworten rund um die Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer. Sie haben weitere Fragen? Das neue Dialogportal des Bundesfinanzministeriums »www.fuer-alle-da.de bietet Bürgerinnen und Bürgern über eine einfache Suchmaske die Möglichkeit, Fragen zur Finanzpolitik der Bundesregierung zu stellen. Denn Finanzpolitik geht alle an. Ein starkes Team aus dem Bundesfinanzministerium steht bereit, um weiterzuhelfen und einen Überblick zu geben ­ verständlich, schnell und zuverlässig.

Im angehängten Dokument haben wir einige der wichtigsten Fragen und Antworten und zwei Schaubilder zum Thema Neuregelung der Kfz-Steuer für Sie zusammengestellt. Die Schaubilder zum Herunterladen finden Sie »hier.

Übrigens habe ich vor am 10. März eine »Test-Anfrage gestartet. Bis heute keine Antwort. Dann werde ich wohl auch noch drei bis vier Monate  auf meinen Steuerbescheid warten…

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