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eAuto und Umweltbonus

Veröffentlicht am: 19. Februar 2020Von
IMG 2833 BMW 330e 150eAutos kommen, keine Frage. Oder auch nicht, liest man wieder. Warum? Weil die Kunden unsicher sind. Wie ist das mit dem Umweltbonus? Wo kann ich laden? Gibt es genügend Schnelllader? Oft können die Verkäufer auch nicht helfen. Der Umweltbonus wird für E-Fahrzeuge (BEV und PHEV) bis 40.000 Euro Nettolistenpreis um 50 Prozent erhöht. Er steigt damit für BEV auf 6.000 Euro, bei PHEV auf 4.500 Euro.

 

Wer bekommt wie viel Geld vom Staat? (Korrektur: 20.02.2020)

VDA-Präsidentin: Wichtiger Meilenstein beim Hochlauf der Elektromobilität

„Für Hersteller, Handel und Kunden besteht nun Klarheit über die Förderung beim Kauf von Elektroautos. Damit können die Beschlüsse der Konzertierten Aktion Mobilität, die am 04.11.2019 im Bundeskanzleramt getroffen wurden, zügig umgesetzt werden. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für den gewünschten Hochlauf der Elektromobilität“, betonte Hildegard Müller, Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie (VDA). Die neuen Förderrichtlinien wurden am 18.02.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht, die Richtlinie tritt am 19.02.2020 in Kraft und gilt rückwirkend zum 04.11.2019.

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Daten & Fakten

IMG 2842 BMW 330e h 250Zusammen mit der Bundesregierung hatte sich die deutsche Automobilindustrie im November darauf verständigt, dass der Umweltbonus bis Ende 2025 verlängert und zudem erhöht wird.

Der Umweltbonus wird für E-Fahrzeuge (BEV und PHEV) bis 40.000 Euro Nettolistenpreis um 50 Prozent erhöht. Er steigt damit für BEV auf 6.000 Euro, bei PHEV auf 4.500 Euro.

Für E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von über 40.000 bis 65.000 Euro steigt der Umweltbonus um 25 Prozent (BEV: 5.000 Euro; PHEV: 3.750 Euro).

Die PHEV-Kriterien umfassen zudem einen maximalen CO2-Wert von 50 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometer. Diese Reichweitenvorgabe gilt bis 31.12.2021, danach wird sie auf 60 Kilometer erhöht. Ab 01.01.2025 steigt sie erneut auf 80 Kilometer.

Die Automobilindustrie beteiligt sich am Umweltbonus – wie bisher – paritätisch, also es gibt noch einmal 3.000 Euro vom Händler.

Rechenbeispiele

Fahrzeug

Listenpreis (Euro)

Vermutlicher Endpreise (netto)

Endpreis – Rabatt -6.000 Euro

DS 3 Crossback E-Tense

38.390,00 €

39.690

33690,00

BMW i3

39.000

45.000 (37.815)

39.000

BMW Mini Trim XL

40.500

45.000 (37.815)

39.000

Peugeot e-208 GT

36.600

40.000

34.000

VW ID.3 1st Edition

30.000

24.000

VW ID.3 Sonderedition

40.000

45.000 (37.815)

39.000

Hyundai Kona Advantage    39,2 kW 8.000 Euro Umweltprämie 30.400

Jungen E-Gebrauchtwagen nicht älter als 12 Monate

„Wir begrüßen es, dass zudem junge E-Gebrauchtwagen, die weder beim Ersterwerb noch als Firmenwagen des Ersterwerbers eine staatliche Förderung erhalten haben, jetzt bei der Zweitveräußerung eine Umweltprämie erhalten können“, sagte Hildegard Müller.

Die jungen E-Gebrauchtwagen dürfen nicht älter als 12 Monate sein, die bisherige Laufleistung darf maximal 15.000 Kilometer betragen. Gebrauchte BEV erhalten einen Umweltbonus von 5.000 Euro, gebrauchte PHEV erhalten 3.750 Euro.

„Wir sehen in der Erreichung der Klimaziele, der Bewältigung des Strukturwandels der Branche und der Sicherung der Beschäftigung in Deutschland eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die enger Abstimmung bedarf und nur erfolgreich gelöst werden kann, wenn alle Akteure systemisch, zielorientiert und geschlossen vorgehen. Dafür ist es wichtig, langfristig Planungssicherheit zu haben“, unterstrich die VDA-Präsidentin.

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Kommentar

IMG 9619 Hyundai Kona h 250Eine sehr gute Nachricht für alle, die nach dem 04.11.2019 ihr eAuto gekauft haben. Ein Tipp an die Verkäufer. Den Antrag auf die Umweltprämie hätte ich sofort griffbereit und würde als Service anbieten, die Formalitäten zu übernehmen.

Ein Auto darf daher maximal 77.350 Euro inkl. Extras kosten, um eine Prämie von zumindest 6.000 Euro zu kassieren. Das löst doch jetzt einen Run auf die Autohäuser aus – oder? Wichtiger Hinweis noch. Die 1%-Regelung sinkt bei eAutos auf 0,25 %.

Aber mal ehrlich. Der Staat macht das schon richtig, sonst geht es mit eMobilität nicht voran. Denn bei ca. 70.000 Euro kassiert der Staat etwa 14.000 Euro Mehrwertsteuer und „schenkt“ dafür 3.000 Euro her. Am Ende Win – Win – Win. Der Staat, der Händler und der Kunde – alle freuen sich.

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Fotos © 2019 Redaktionsbüro Kebschull

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