Wie die Feuerwehr

Veröffentlicht am: 5. März 2009Von
Das Problem ist bekannt. Die Freiwilligen Feuerwehr hat keine Nachwuchsfahrer. Wer will schon aus eigener Tasche den Führerschein C bezahlen.


"Sich bei der Freiwilligen Feuerwehr zu engagieren, ist und bleibt für junge Leute attraktiv"

Bundesminister Wolfgang Tiefensee wird eine Führerschein-Ausnahmeregelung für Feuerwehrfahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen schaffen. Tiefensee will so das Problem der Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland lösen, dass zu wenig junge Ehrenamtliche einen Führerschein für die Einsatzfahrzeuge besitzen.

 "Sich bei der Freiwilligen Feuerwehr zu engagieren, ist und bleibt für junge Leute attraktiv," so Minister Tiefensee beim 4. ´Berliner Abend` des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) heute in Berlin. "Unsere Gesellschaft ist auf das Engagement der vielen Hunderttausend Ehrenamtlichen angewiesen. Um dies nicht zu gefährden, muss der Staat dort helfen, wo seine Hilfe benötigt wird. Das Problem des mangelnden Fahrernachwuchses bei der Freiwilligen Feuerwehr muss gelöst werden. Wir werden die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass junge Ehrenamtliche zukünftig unter vereinfachten Bedingungen neben ihrer Fahrerlaubnisklasse B durch eine spezifische Zusatzausbildung und Prüfung den Führerschein für Einsatzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen erlangen können. Dadurch sollen die Kosten dieses Führerscheins auf ein Drittel reduziert werden."

Grund für die Probleme bei der Rekrutierung von Nachwuchsfahrern bei der Feuerwehr ist, dass nach der so genannten 2. EG Führerscheinrichtlinie von 1991 das Fahrerlaubnisrecht und insbesondere die deutschen Fahrerlaubnisklassen ab Januar 1999 an die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben anzupassen waren. Seither dürfen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ist hingegen seit 1999 eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 und für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen eine Fahrerlaubnis der Klasse C erforderlich. Lediglich ältere Fahrerlaubnisinhaber, die vor dem 1. Januar 1999 ihren Führerschein erworben haben, können auch diese Fahrzeuge mit der bisherigen (alten) Klasse 3 fahren.

Durch eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) soll nun im Rahmen des EG-Rechts eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 4, 25 Tonnen fahren dürfen. Am Ende der erleichterten Ausbildung wird eine Prüfung stehen, um die Sicherheit bei den Einsätzen voll zu gewährleisten. Bisher kostet der Erwerb des benötigten Führerscheins der Klasse C1 rund 3.000 Euro. Diese Kosten sollen auf ein Drittel reduziert werden.

Tiefensee lud die Vertreter der Feuerwehr außerdem zu einem "Runden Tisch" am 23. März ein, um weitere Unterstützungsmöglichkeiten für den Erwerb der erforderlichen Fahrerlaubnis auszuloten.

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